Bürger­beteiligung 

Investieren & Profitieren

Gemeinsam stemmen wir die Energiewende

Wir fördern eine umfassende kommunale Beteiligung an unseren Projekten. Dabei streben wir attraktive finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an, die sich an der Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens orientieren. Somit ermöglichen wir Bürgerinnen und Bürgern eine faire und angemessene Partizipation.

Wir legen besonderen Wert auf stärkende Maßnahmen für die lokale Wertschöpfung. Wir engagieren uns für die Teilhabe von Bürgern, Stadtwerken, Banken und lokalen Unternehmen. Die Gestaltung der Gewerbesteuer zielt darauf ab, dass ein wesentlicher Anteil in der Standortgemeinde verbleibt. Auf diese weise unterstützen wir nachhaltig die regionale Entwicklung.

Was genau bedeutet Bürger­beteiligung?

In unseren Projekten ermöglichen wir den Bürgern finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten. Das Bürgerenergiegesetz, das am 28.12.2023 in Kraft getreten ist, bietet dafür mit verschiedenen möglichen Beteiligungsmodellen den gesetzlichen Rahmen.

In unseren aktuell in Umsetzung befindlichen Projekten nutzen wir das Modell der „Schwarmfinanzierung“, das gem. § 2a Vermögenanlagegesetz definiert ist. Wir gestalten Beteiligungsmöglichkeiten so, dass sie besonders attraktiv für Bürger sind, die nahe am Vorhaben wohnen. Mit strukturierbaren kleinen Anteilen (ab 500 Euro) bis maximal 25.000 Euro pro Beteiligungsberechtigter volljähriger Person schaffen wir eine breite Beteiligungsmöglichkeit vor Ort. Die Bürgerbeteiligung bietet feste Verzinsung über fest definierte Laufzeiten, die kurz-, mittel- und langfristig gestaltet werden können.

Im Rahmen dieses Beteiligungsmodells arbeiten wir partnerschaftlich mit der Eueco zusammen.

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In diesem Video gibt es viele weitere Informationen zum Thema Erneuerbare Energien und Bürgerbeteiligung.